Senatsverwaltung für Gesundheit,                                        Berlin, den 21. Oktober 2004

Soziales und Verbraucherschutz                                         ( 9028 (928) -1645

- I D 15 -

 

 

 

An die

Vorsitzende des Ausschusses für

Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über  Senatskanzlei – G Sen -

 

 

 

Stellungnahme des Ausschusses GesSozMiVer vom 18.09.2003 zur Vorlage – zur Beschlussfassung -  HG 04/05 mit Anlage Haushaltsplan 04/05 mit Änderung vom 12.02.2004

Rote Nummer: 1555-6, 1555-6 A

Kapitel: 0930 –Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

- Soziales –

Titel: 68455  - Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren

Anlage: Vertragsentwurf

 

 

Folgevertrag „Stadtteilzentren“

Bericht im Hinblick auf den Abschluss des 2. Folgevertrages Stadtteilzentren

 

Stadtteilzentren als Infrastruktureinrichtungen haben sich als unverzichtbare Partner der Politik und Verwaltung beim notwendigen Umbau der sozialen Grundversorgung im Sinne höherer Eigenverantwortung, Beteiligung, Vernetzung und Sozialraumorientierung erwiesen. Sie sind Ausdruck und Kristallisationspunkt für bürgerschaftliches Engagement in sozialer Verantwortung. Insofern können sie Strategieansätze und Erfahrungen, die im Rahmen des „Aktionsprogramms Urbane Integration“ für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf formuliert werden, in eine soziale Stadtentwicklung einbringen, die sich nicht auf diese Gebiete beschränken, sondern die ganze Stadt umfassen.

 

 

Ausgangssituation

 

Am 18.12. 2002 wurde der derzeitige Folgevertrag „Stadtteilzentren“ mit einer Laufzeit von zwei Jahren, beginnend am 01.01.2003, von den Vertragspartnern Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (im Folgenden: Berlin) einerseits sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. (im Folgenden: Verband) andererseits, unterzeichnet.

 

Die Vertragssumme belief sich für das Vertragsjahr 2003 auf 3.940.000 Euro und für das Vertragsjahr 2004 auf 3.440.000 Euro.

Die inhaltliche Mitwirkung der Fachverbände SELKO e.V. (Verband der Berliner Selbsthilfekontaktstellen) und des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V. (bundesweiter Dachverband für Einrichtungen der sozial-kulturellen Arbeit) wurde gesichert.

 

Bisherige Entwicklung

 

Zielstellung im laufenden Vertrag

 

Stadtteilzentren als lokale Engagementnetzwerke tragen zur Förderung des bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen und sozialen Engagements in den Berliner Stadtteilen bei und dienen dabei als Grundlage für eine intakte soziale Infrastruktur. Ziel ist die Schaffung und Weiterentwicklung  einer stadtteilorientierten Angebots- und Verbundstruktur sowie die Kooperation mit den Bezirken.

 

 

Strukturwandel

Mit dem Verband wurde ein Vertragspartner gefunden, der  einen Strukturwandel für eine perspektivische und nachhaltige Weiterentwicklung der Stadtteilzentren  wirkungsvoll in Gang gesetzt hat.

Im bisherigen Vertragszeitraum ist es gelungen, einen Umstrukturierungsprozess zu beginnen, bei dem im Ergebnis die wesentlichen Angebote der Stadtteilzentren erhalten blieben und Nachbarschaftsarbeit sowie Selbsthilfeförderung perspektivisch für die Bürger/innen verbessert werden konnte. Konkret heißt das:

- Regionalisierung von Verantwortung

- Schaffung leistungsfähiger und vernetzter sozialer Grundstrukturen in den Regionen

- Minderung kostenintensiver Überprofessionalisierung

- Mobilisierung von Eigeninitiative und lokaler Bürgerbeteiligung

- Förderung von Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement

 

 

Einbeziehung der Bezirke

Die Realisierung aller benannten Ziele setzte die aktive Einbindung der Bezirke voraus, die  Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe mitgestalten und eigenverantwortliche Anstrengungen unternehmen, diesen Prozess zu fördern. Der Verband hat vertragsgemäß ein Rahmenkonzept zur Beteiligung der Bezirke vorgelegt, dass sich auf der Kommunikation zwischen den politisch verantwortlichen Personen in den Bezirken und dem Kooperationsgremium sowie auf verbindlichen Informationsfluss gründet. Neu war auch der Ansatz, die Bezirke ressortübergreifend mit  einzubeziehen. Damit gelang es, die  Entwicklung von Nachbarschafts- und Selbsthilfe als verantwortlichen Inhalt bezirklicher Aufgaben besser zu verankern und die zuständigen Bezirksstadt/rätinnen als bezirkliche Verantwortungsträger zu gewinnen.

 

 

Finanzielle Situation

Eine Herausforderung stellte  die Einsparsumme von 500.000 Euro im Vertragszeitraum dar (2003: 3.940.000 Euro, 2004: 3.440.000 Euro)

Unter der Sparvorgabe war es notwendig, die Vernetzung der Einrichtungen in den Regionen weiterzuentwickeln und Ressourcen für die Erreichung qualitativ wichtiger Ziele zu konzentrieren. Dabei kam der Verbesserung der Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement eine zentrale Rolle zu.

In der kompetenten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Kooperationsmitglieder wurden einvernehmliche Beschlüsse gefasst, die trotz des enormen Einspardruckes die strukturelle Entwicklung der Stadtteilzentren in Berlin ermöglichten:

·         In Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf konnten jeweils ein  Stadtteilzentrum mit einer Mindestfinanzierung neu eröffnet werden.

·         Das „Haus der Generationen“ in Treptow-Köpenick wurde an das Netzwerk der Stadtteilzentren angeschlossen, um mit einem neuen Träger die Wirksamkeit von Nachbarschaftsarbeit zu erhöhen.

·         Kleine Einrichtungen erhielten eine aufgestockte Zuwendungssumme, um ihre Arbeitsfähigkeit auszubauen.

·         Überproportional geförderte Einrichtungen wurden in der Höhe der Zuwendungen erheblich reduziert, u.a. Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg. Hier wurden in Abstimmung mit den Bezirken die Einschnitte teilweise durch bezirkliche Ressourcen aufgefangen, so dass Projekte erhalten und weiterentwickelt werden konnten.

·         Solidarbeiträge wurden  durch mittlere Einrichtungen erbracht,  wobei der Vorbildcharakter gut funktionierender Einrichtungen aufrecht erhalten werden konnte.

·         Die Zahl der Selbsthilfekontaktstellen  wurde auf eine pro Bezirk reduziert. In der Regel wurde die Ausstattung der einzelnen Selbsthilfekontaktstellen verbessert, mit dem Ziel, in den Bezirken eine vergleichbare Struktur herzustellen.

 

Insgesamt wurden 35 Projektzuwendungen umgeschichtet, 17 Förderungen erhöht und 12 gekürzt. Der Prozess der Umgestaltung hat im Bereich der Nachbarschaftsarbeit, der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements neue Impulse gesetzt.

Bewährt hat sich die längere Laufzeit des Vertrages, da neben der Planungssicherheit zielgerichtete Steuerungen vorgenommen, angepasst und perspektivisch fortgeführt werden konnten. Drei neue Nachbarschaftseinrichtungen wurden an das Netz der Stadtteilzentren angeschlossen.

 

 

Sozialstrukturatlas Berlin 2003

Als Instrument der quantitativen, interregionalen und intertemporalen Soziaraumanalyse und –planung findet der Sozialstrukturatlas Berlin 2003 mit seinen Resultaten unmittelbar Berücksichtigung im 2. Folgevertrag Stadtteilzentren. Durch die zur Verfügung gestellten Datenbasen konnte die Ermittlung von Orientierungsgrößen erfolgen. Orientierungsgrößen bildeten bereits 1999 eine Grundlage für die Mittelverteilung an die Einrichtungen: Sie bezeichnen den Bezirken zuzuordnende Einzelsummen, bei deren Berechnung von dem Gesamtvolumen der im Rahmen des Stadtteilzentrenvertrages für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel ausgegangen wurde.

Neben der unmittelbaren Datennutzung ist auch die Erkenntnis zur Notwendigkeit der Intensivierung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement ein Ergebnis der Berichterstattung.

 

 

Orientierungsgrößen als sozialraumorientierte Planung

1999 wurden bei der Umsetzung des ersten Stadtteilzentrenvertrages die Ergebnisse der quantitativen, interregionalen und intertemporalen Sozialraumanalyse im damaligen Sozialstrukturatlas zugrunde gelegt, sowohl bei der Mittelverteilung (Bildung von Orientierungsgrößen als Grundlage für die Mittelverteilung an die Einrichtungen), als auch bei der Planung – Aufbau und Neustrukturierung – von Einrichtungen. Auch die Notwendigkeit einer intensiven  Abstimmung mit den Angeboten des Quartiersmanagements wurde durch diese Ergebnisse deutlich gemacht. Die Zusammenarbeit und Koordinierung verbesserte sich in der Folgezeit. Im aktuellen Sozialstrukturatlas Berlin 2003 wird deshalb die infrastrukturelle Förderung von Stadtteilzentren als positives Beispiel eines Planungsfeldes genannt, in denen die räumliche Sozialstruktur bereits berücksichtigt wurde.

Aufbauend auf diese Erfahrungen gründete sich im Herbst 2003 eine Arbeitsgruppe des Kooperationsgremiums zur Erarbeitung von Orientierungsgrößen zur Mittelverteilung unter Beteiligung von fünf Bezirksstadträt/innen. Um auf die Anforderungen im Bereich des Strukturdefizitausgleiches zu reagieren, bedarf es  u.a. auch der Berücksichtigung sozialer Indikatoren. Die durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellten Berechnungsgrößen wurden in der Arbeitsgruppe konsensual diskutiert.

Die AG „Orientierungsgrößen“ tagte von September 2003 bis Juni 2004 und beschloss die folgende Empfehlung an das Kooperationsgremium abzugeben:

-     Die bisher geförderten Einrichtungen sollen in ihrer Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben (keine Schließungen)

-     Bei der Betrachtung von bezirklich-regionalen Gesamtfinanzierungen sollen zukünftig weitere Senatsmittel, die in die entsprechende Region fließen, in die Überlegungen einbezogen werden.

-     Die Qualität der Leistungen im Rahmen Stadtteilzentren und die Qualitätsentwicklung der Einrichtungen ist bei der zukünftigen Vertragsumsetzung stärker zu berücksichtigen.

 

-      Konservativer Faktor mit        70%       (gebildet aus der bisherigen Zumessung)

-      Sozialindex 2003       10%      (beschreibt die soziale Lage im Bezirk)

-      Statusindex 2003       10%      (bezieht u.a. die Bildung und die familiäre

                                                Situation mit ein)

-      Sozialindex (SIDT)             10%      (beschreibt die soziale Veränderungsdynamik)

 

 

 

Kooperationsgremium

Der Funktion des Kooperationsgremiums Stadtteilzentren, in dem die Vertragspartner, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Bezirksvertreter/innen und die  Fachverbände für Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe, Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. und SELKO e.V. eingebunden sind, kommt über die zu führenden Diskussionen und Beschlussfassungen bei der Umsetzung des Stadtteilzentrenvertrages eine besondere Bedeutung zu.   Flankierend gründete der Verband eine Beraterrunde, bestehend aus den Vertreter/innen der Fachverbände und Expert/innen, die inhaltliche Vorbereitungen für die Sitzungen des Kooperationsgremiums treffen. Für spezielle Fragestellungen, wie z.B. Mittelverteilung, Entwicklung in den Regionen etc., öffnet sich das Kooperationsgremium temporär den speziellen Anliegen der Bezirke. Alle Beschlüsse des Kooperationsgremiums – in bezug auf die Gestaltung der Stadtteilzentren und in bezug auf die Finanzierung – wurden   konstruktiv  diskutiert und einstimmig gefasst.

 

 

Treffpunkt Hilfsbereitschaft

Auf Beschluss des Kooperationsgremiums im LIGA-Vertrag vom 16.02.03 wurde das Projekt „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“ in den Folgevertrag Stadtteilzentren inhaltlich-fachlich eingebunden. Damit wurde eine notwendige engere Zusammenarbeit und wirkungsorientiere Ergänzung in bezug auf die Aufgabenstellung zwischen Stadtteilzentren und Treffpunkt Hilfsbereitschaft erreicht. Arbeitsplanung und Fachcontrolling für das Projekt werden im Rahmen des Folgevertrages Stadtteilzentren wahrgenommen. Die Zuwendung erfolgt weiter über den LIGA-Vertrag.

 

 

Qualitätsentwicklung

Eine Befragung der Einrichtungen ergab, dass in den Bereichen der Ergebnisqualität und der Verwaltungsorganisation heterogene Entwicklungen und damit einhergehend Defizite bestehen. Noch im jetzigen Vertragszeitraum wird deshalb unter Federführung des Verbands eine dreijährige Qualifizierungsoffensive zur Entwicklung von Qualitätsstandards und Organisationsentwicklung gestartet.

Ziel ist es, eine Fachgruppe Qualitätssicherung zu installieren, die in einen gemeinsamen Prozess mit allen Akteur/innen im Rahmen Stadtteilzentren verbindliche Mindeststandards erarbeitet. Interessierten Trägern wird die Möglichkeit geboten, gleichzeitig einen Prozess der träger- und einrichtungsbezogenen Qualitätsentwicklung im Sinne von Organisationsentwicklung zu durchlaufen und im Jahr 2007 abzuschließen.

 

 

Leiteinrichtungen / Kompetenzzentren

Eine vergleichende  Evaluation der Stadtteilzentren in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Neukölln hat wichtige Erkenntnisse über notwendige Strukturen von Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe geliefert. Diese Erkenntnisse wurden zur Grundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem Verband und den Einrichtungen für das laufende Jahr 2004. Zur Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit  und zum fachlichen Erfahrungsaustausch sehen die Zielvereinbarungen auch die Etablierung der Stadtteilzentren  als Leiteinrichtungen bzw. Kompetenzzentren in Berlin vor. Sie sollen fachliche Impulse für Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe in die jeweilige Region einbringen und die Weiterentwicklung einer gemeinwesenorientierten Vernetzung intensivieren. Das Profil dieser Einrichtungen ist ausgerichtet auf die Merkmale: 

-             stadtteilbezogen

-               multifunktional

-              Zielgruppen übergreifend

-              nachbarschaftliche Hilfe sowie freiwilliges Engagement fördernd.

Außerdem dient die Weitergabe von Erfahrungen für die Weiterentwicklung der sozialen Landschaft in den jeweiligen Bezirken und die Ermöglichung von Partizipation als weiteres Indiz für die Auswahl als Leiteinrichtung. Nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk kann eine Einrichtung als Leiteinrichtung entwickelt werden.

 

 

Sozialraumorientierte  Entwicklung

Es wurde begonnen, neuere Handlungsansätze unter dem Stichwort „Sozialraumorientierung“ in verschiedenen Bereichen umzusetzen. Sie verknüpfen unterschiedliche Ansätze (Gemeinwesenarbeit, Lebensweltorientierung, Dienstleistungsorientierung, Dezentralisierung), um neue Handlungsperspektiven zu eröffnen. Stadtteilzentren sind von ihrem Selbstverständnis, ihrer tatsächlichen Praxis und ihren Arbeitsmethoden den Gedanken der Sozialraumorientierung verbunden. Sie tragen in ihrer Region zu einer vernetzten Infrastruktur mit dem Blick auf sozialräumliche Orientierung und neue Entwicklungen  bei. Der Erfahrungshintergrund, z.B in der Jugendhilfe,  der sich aus der Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.B. Schule) ergibt, ermöglicht eine Erweiterung des Blicks auf Ressourcen im Sozialraum und deren Einbeziehung. Eine wichtige Aufgabe ist es daher, stärker die Kooperation der Schulen zu suchen, um diese für eine Gemeinwesenorientierung zu öffnen und damit auch die Eltern und Kinder und Jugendlichen für die Belange der Stadtteilentwicklung zu gewinnen. Stadtteilzentren können so zu einem Ort werden, der durch die Vielfältigkeit seiner Angebote und Vernetzungen für Familien und die, die mit ihnen zu tun haben, ein verbindliches Element zu unterschiedlichen Zeiten und für verschiedene Interessen- und Problemlagen darstellt.

 

 

Quartiersmanagement / Stadtteilkoordination

Zur Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Konzepten im Handlungsfeld Stadtteilkoordination und BürgerInnen-Engagement stellt das Zusammenwirken von Quartiersmanagement und Stadtteilzentren einen wichtigen Baustein dar.

Von den bestehenden 39 Standorten des Vertrages Stadtteilzentren liegen 7 Standorte innerhalb von 6 Quartiersmanagement-Gebieten. Hier haben sich in den letzten Jahren intensive und fruchtbare Kooperationen entwickelt.

Die flexiblen, nicht auf ein eng definiertes Tätigkeitsfeld festgelegten Stadtteilzentren wirken als nützliche und notwendige Partner. Beispielhaft werden genannt:

-           QM-Gebiet Beusselstraße (Bezirk Mitte)

Strategisches Zusammenwirken mit dem Verbund für Nachbarschaft und Selbsthilfe in Moabit und insbesondere mit dem Moabiter Ratschlag zum Aufbau eines neuen Stadtteilzentrums im Bereich Rostocker Straße (Aus- und Umbau durch das Quartiersmanagement gefördert), Mitwirkung des Moabiter Ratschlags in der Bürgerjury, Aufbau eines Stadtteilplenums;

-           QM-Gebiet Boxhagener Platz (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg)

Aufbau eines Nachbarschaftstreffpunktes als Erweiterung der Selbsthilfekontaktstelle im Sinne der Aufgabenstellung des Stadtteilzentrenvertrages, nachbarschafsfördernde Aktivitäten und Selbsthilfe miteinander zu verknüpfen, gefördert durch das Quartiersmanagement;

-           QM-Gebiet Marzahn-Nord (Bezirk Marzahn-Hellersdorf)

Mitwirkung des Nachbarschaftshauses in der Bürgerjury, Zusammenwirken bei der Herausgabe einer Stadtteilzeitung für das QM-Gebiet in Federführung des Stadtteilzentrums KiekIn. Förderung von Einzelprojekten: Aufbau eines Elterncafes, Tauschringwerkstatt, Anschubfinanzierung Kieztreff Marzahn-West;

 

Auf Dauer angelegte unterstützenden Infrastruktureinrichtungen sind in den benachteiligten Gebieten notwendig.

In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der STS-Lenkungsgruppe Soziale Stadt sollen weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Stadtteilzentren und Quartiersmanagement geprüft werden. Darüber hinaus soll ebenfalls ausgelotet werden, wie Stadtteilzentren in benachteiligten Gebieten eine stärkere Rolle im Rahmen integrierter Stadtteilverfahren übernehmen können.

 

 

Fachtage

Im Vertragszeitraum fanden drei Fachtage zu den Themen

statt. Die Fachtage richten sich  an Vertreter/innen der Fachöffentlichkeit und der Politik. Sie werden vom Verband in Zusammenarbeit mit dem Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V. ausgerichtet.

 

 

Neuer Vertrag: 2. Folgevertrag Stadtteilzentren

 

Beide Vertragspartner sprechen sich auf Grund der durchweg positiven Erfahrungen übereinstimmend dafür aus, den Vertrag fortzusetzen.

Die Grundzüge des Vertragswerkes haben weiterhin Bestand, so dass insgesamt von einer Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2007 ausgegangen werden kann. Es erfolgt eine Aktualisierung, sofern die im 1. Folgevertrag dargestellten Planungen erledigt sind. Ferner werden punktuell rechtliche, vor allem haushaltsrechtliche  Präzisierung vorgenommen. Das Vertragswerk erfährt hierdurch jedoch keine Veränderungen. 

 

 

 

 

Ziele der Vertragsumsetzung sind:

- Für die Beachtung von „Orientierungsgrößen“ zur Größe bezirklicher Budgets in   den nächsten Jahren sowie für die Standortentwicklung.

-              Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement

-  Zur Weiterentwicklung von Kooperationen in den bestehenden Standortüberlagerungen von Quartiersmanagement-Gebieten und Stadtteilzentren, insbesondere im Bereich der Bürgeraktivierung.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses wird die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle SEKIS ab dem 1.1.2005 über den 2. Folgevertrag Stadtteilzentren finanziert und in die Strukturen des Stadtteilzentrenvertrages eingebunden. SEKIS als gesamtstädtische Infrastruktureinrichtung hat die Aufgabe, die Idee der Selbsthilfe zu fördern und weiter zu entwickeln. Förderfähig sind folgende Aufgabenfelder:

 

            Information und Beratung

            -            Beratung und Weitervermittlung von Selbsthilfegruppen und Bürger/innen, die

                        sich engagieren wollen oder nach bestimmten Hilfeformen suchen.

            -            Information und Dokumentation über eine zentrale Datenbank zur Selbsthilfe.

            -            Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen und –broschüren, Selbsthilfe-

                        tage, Selbsthilferundbrief etc.).

 

            Zentrale Koordinierung und Vernetzung

            -            Förderung der berlinweiten Vernetzung von Selbsthilfearbeit (z.B. Berliner Selbst-

                        hilfeforum, Berliner Patientenforum).

- Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Selbsthilfegruppen sowie zwischen den Gruppen und Professionellen

- Unterstützung der regionalen Selbsthilfe /zentrale Fortbildungen und Veranstaltungen, Informationsmaterialien, Arbeitshilfen etc.).

 

            Fachliche Kooperation

           - Mitwirkung in Fachgremien auf regionaler und überregionaler Ebene, bei Experten- und  Diskussionsforen.

           - Kooperation mit relevanten Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens

 

 

Prämissen der Strukturierung und Mittelverteilung der Stadtteilzentren in den Jahren 2005 bis 2007

Grundsätzlich soll der 2003 begonnene Prozess der Neustrukturierung der Mittelverteilung nahtlos fortgesetzt werden. Durch die zusätzliche Finanzierung von SEKIS und die Selbsthilfekontaktstelle Charlottenburg/Wilmersdorf sind allerdings erhebliche Kürzungen insbesondere bei vergleichbar überproportional finanziell ausgestatteten Einrichtungen notwendig. Bei mittleren Einrichtungen im Bereich Selbsthilfekontaktstellen sollen nur einzelne, in der Regel kleine Kürzungen vorgenommen werden. Die Bezirke sind bei dem Prozess der Vertragsumsetzung aktive Partner. Ihre regionalen Konzepte ergänzen die landesweite Förderung durch bezirkseigene Ressourcen und befördern den Prozess der Kooperation und Vernetzung aller in der Region wirkenden Projekte und Einrichtungen. Insbesondere wird in strukturschwachen Gebieten durch eine abgestimmte Zusammenarbeit verschiedener sozialer Projekte und durch eine gemeinsame Steuerung mit dem Quartiersmanagement eine gezielte Kooperation und die Konzentration auf die wichtigsten Aufgabenfelder erreicht, um eine nachhaltige Entwicklung in den Regionen zu sichern.

Konkrete Kriterien für die weitere Entwicklung und Steuerung der Stadtteilzentren 2005 - 2007 werden nach Beratung im Kooperationsgremium benannt.

 

Für die Weiterführung des Vertrages ist eine Verpflichtungsermächtigung im Doppelhaushalt 2004/2005  in Höhe von 10.323.000.-Euro für drei Jahre (2005-2007, pro Jahr 3.441.000 Euro) veranschlagt.

Um zustimmende Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

Dr. Heidi   K n a k e – W e r n e r

 

Senatorin für Gesundheit, Soziales

und Verbraucherschutz

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq